,
Schriftliche HV 2020
Da wegen der aktuellen Lage die Mitgliederversammlung nicht in nützlicher Frist stattfinden kann, hat der Vorstand am 19. Oktober 2020 beschlossen, eine schriftliche Abstimmung durchzuführen. Die schriftliche Durchführung kann aufgrund der Verordnung 2 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 16.03.2020 auch stattfinden, ohne dass dies in den Statuten vorgesehen ist.